Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der unboxd Company GbR

1. Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der unboxd Company GbR erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die unboxd Company GbR mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die unboxd Company GbR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die unboxd Company GbR auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die unboxd Company GbR schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der unboxd Company GbR als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

2. Leistungen der unboxd Company GbR / Mitwirkung des Kunden

(1) Die unboxd Company GbR erstellt individuelle Welcome-Boxen und Marketingmaterialien im Auftrag des Kunden. Die Erstellung erfolgt gemäß den vereinbarten Leistungsphasen und umfasst konzeptionelle, produktive und ausführende Anteile.

(2) Die unboxd Company GbR erbringt zusätzlich Beratungsdienstleistungen für ihre B2B-Kunden im Bereich Marketing und Kundenbindung.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die unboxd Company GbR, bleibt der Vergütungsanspruch der unboxd Company GbR unberührt.

(4) Der Kunde hat die Leistungserbringung der unboxd Company GbR durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere der unboxd Company GbR die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern der unboxd Company GbR zur Verfügung stellen.

(5) Der Kunde benennt auf erstes Anfordern der unboxd Company GbR einen Ansprechpartner als feste Bezugsperson für alle die Dienstleistung betreffenden Angelegenheiten.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann die unboxd Company GbR aus diesem Grunde ihre Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

(7) In Bezug auf die von der unboxd Company GbR zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht der unboxd Company GbR ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) Die unboxd Company GbR ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.

3. Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern die unboxd Company GbR für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten die nachstehenden Absätze 2-7.

(2) Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung der Welcome-Boxen bzw. abnahmebedürftiger Zwischenschritte (Setup, Konzepterstellung) und Kenntnisnahme durch den Kunden darüber zu erklären.

(3) Die unboxd Company GbR kann den Kunden mit angemessener Frist zur (Teil-)Abnahme auffordern. Die Welcome-Boxen bzw. der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll erstellt und der unboxd Company GbR übergeben. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(4) Bei erheblichen Mängeln ist die unboxd Company GbR berechtigt, zweimal innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder unerheblicher Mangel vorliegt, ist vor Einleitung eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Die angemessene Vergütung des Sachverständigen trägt der Kunde vorab. Bei Feststellung eines erheblichen Mangels erstattet die unboxd Company GbR dem Kunden die entstandenen Kosten.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung der unboxd Company GbR gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der unboxd Company GbR hin zur Abnahme nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.

(7) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der Aufwendungen zur Mängelbeseitigung, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nicht.

4. Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen der unboxd Company GbR und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Bei mündlichem Vertragsschluss erhält der Kunde auf Wunsch der unboxd Company GbR eine Auftragsbestätigung, die jedoch nicht konstitutiv für den Vertragsschluss ist.

5. Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von der unboxd Company GbR angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern die unboxd Company GbR einen Pauschalpreis für die Welcome-Boxen angeboten hat, bezieht sich dieser auf die vereinbarten Mengen und beinhaltet alle Leistungen gemäß individueller Absprache. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen der unboxd Company GbR erfolgt nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Eine von der unboxd Company GbR erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Geschäftsverbindungen.

(3) Sofern ein SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der unboxd Company GbR nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein entsprechendes Formular stellt die unboxd Company GbR auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Die unboxd Company GbR stellt dem Kunden ordnungsgemäße Rechnungen aus, die die Umsatzsteuer ausweisen (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Sollten vereinbarte Lastschriften nicht eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die unboxd Company GbR zu überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu tragen.

6. Haftung

(1) Die unboxd Company GbR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die unboxd Company GbR nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der in der Regel den Rechnungswert der betreffenden Lieferung oder Leistung nicht übersteigt.

(3) Die unboxd Company GbR haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Datenleitungen und -einrichtungen, soweit sie nicht deren Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

7. Datenschutz

(1) Die unboxd Company GbR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der unboxd Company GbR.

8. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der unboxd Company GbR.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Die unboxd Company GbR behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung und setzt er die Nutzung der Leistungen der unboxd Company GbR fort, gelten die geänderten AGB als angenommen

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